Ich will nicht mehr, ich kann nicht mehr, ich halte das alles nicht mehr aus: Sie wollen mir meine Mate wegnehmen!
von Verena Streibl
Die Empörung in der Studierendenschaft sitzt tief: Mit der bevorstehenden Klausurenphase startet eine scheinbar niemals endende Odyssee an Nervenzusammenbrüchen zwischen schwitzigen, aber viel zu ineffektiven Aufenthalten in der Bib. Mit viel zu langen Raucherpausen, viel zu viel Koffeinkonsum und den darauffolgenden noch viel längeren Nächten – mit dem ein oder anderen Bierchen zu viel, damit der nächste Morgen natürlich mit einem schlechten Gewissen und ein paar verschlafenen Weckern endet. Das i-Tüpfelchen: Nun muss dieser Stresstest in den Universitätsbibliotheken in Regensburg ohne die beste Freundin und Helferin vieler Studis absolviert werden. Eine geänderte Regelung bezüglich erlaubter Getränke in den Lesesälen verwehrt nämlich ab sofort Club Mate und Kaffee als einzige Lichtblicke in den heiligen Hallen der Universitätslehre.
Die Änderung
Was genau hat sich also geändert? Eine neue Fassung der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Regensburg verbietet nicht mehr nur den Verzehr von Essen in den Lesesälen, sondern erlaubt zusätzlich nur noch das Trinken von Wasser in auslaufsicher verschließbaren Behältnissen. Nach dem Verbot von offenen Dosen gehören jetzt nicht mehr nur der Energieschub durch Red Bull White Peach und Monster Energy der Vergangenheit an, sondern auch die fünfminütigen Konzentrationshöhepunkte durch einen Schluck Club Mate. Während bei einigen die neue Regelung noch gar nicht angekommen ist, vergessen andere sie gelegentlich gerne und werden dann – freundlich, aber bestimmt – von Bibliotheksmitarbeiter:innen auf Kontrollgängen darauf hingewiesen, die Flasche des flüssigen Goldes nun bitte zügig einzupacken.
Der Grund für die Verschärfung der Regel ist klar: Der Bibliotheksbestand soll vor verschütteten, zuckerhaltigen Getränken und den daraus resultierenden klebrigen oder – im Worst-Case-Szenario – sogar unleserlichen Seiten geschützt werden. Aber auch wenn es wehtut und sich einige ab und an dagegen sträuben: Irgendwie ist es doch verständlich, dass man die Portion Pommes aus der Mensa oder das Kichererbsen-Curry-Portion vom gestrigen Abendessen nicht unbedingt neben teuren Ausgaben wissenschaftlicher Literatur zu sich nehmen sollte. Die Frage ist vielmehr, ob man erwachsenen Studierenden nicht zutraut, ein verschließbares Getränk verantwortungsbewusst aufzuschrauben, ein paar Schlucke zu trinken und dann den Deckel wieder auf die Flasche zu drehen – ohne die Flüssigkeit auf dem ganzen Tisch und allen Utensilien darauf zu verteilen. Die Antwort ist anscheinend nein.
Quatsch mit Soße?
Natürlich gab es unglückliche Vor- oder Unfälle in der Vergangenheit, die die Regelung als sinnvoll erscheinen lassen. Natürlich kann man immer noch kurz für ein paar Minuten in der Cafeteria oder Mensa dem Bedürfnis von täglich mindestens drei Mate-Flaschen nachgehen. Und natürlich gibt es ganz andere und viel schlimmere Probleme auf der Welt, in die man seine Energie stecken sollte. Die Mate-Flaschen werden sich vermutlich trotzdem nicht von den Lesesälen fernhalten und das Thema wird definitiv noch für einige Wochen auf der Tagesordnung stehen – neben Gesprächen über das eigene Ranking im WM-Tippspiel oder anstehenden Urlaubsplänen.
Einigen von uns kann aufgrund unserer Mate-Sucht vielleicht eingeschränkte Objektivität bei der Diskussion vorgewerfen werden, denn das Urteil vieler zu der neuen Verordnung lautet: »Gschissn!«
Titelbild © Verena Streibl
